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![]() Wenn unsere außergerichtlichen Verhandlungen scheitern, bleibt nichts anderes übrig, als bei Gericht Klage einzureichen. Die Klage richtet sich dabei gegen alle behandelnden Ärzte als auch das Krankenhaus. Sie alle haften als Gesamtschuldner.
ACHTUNG Verjährung! Die Frist beträgt drei Jahre. Sie beginnt jedoch erst zum Ende des Jahres, in dem der Behandlungsfehler passiert ist und Sie über den Schaden sowie über den Schädiger Kenntnis erlangt haben.
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